Geltungsbereich und Gegenstand
Die 3pc GmbH Neue Kommunikation, Prinzessinnenstraße 1, 10969 Berlin (im Folgenden „3pc“) betreibt die unter www.berlinalive.de abzurufende Plattform Berlin (a)live (im Folgenden „Plattform“). Die Plattform ist ein kostenloses Internetangebot von 3pc, das Informationen zu Veranstaltungen veröffentlicht und natürliche und juristische Personen (im Folgenden allgemein „Veranstalter*innen“) einlädt, Kultur-Veranstaltungen („Events“) zu bewerben und durch Dritte unterstützen zu lassen („Unterstützungsaufrufe“). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den 3pc und den Veranstalter*innen.
Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Der Einbeziehung entgegenstehender Bedingungen der Veranstalter*innen, wird bereits jetzt widersprochen.
3pc ist nicht selbst Veranstalterin der auf der Plattform beworbenen Events. 3pc ist auch nicht selbst Organisatorin oder Empfängerin der Unterstützung. Auf Unterstützungen finden ausschließlich die zwischen der Empfänger*in oder Organisator*in des Aufrufs und Unterstützer*innen zu schließenden, gesonderten Vereinbarungen Anwendung.
Vertragsverhältnisse
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch die Veranstalter*innen, insbesondere das Einstellen von Events und Unterstützungsaufrufen.
Das Nutzungsverhältnis kommt zustande, sobald 3pc ein von einer Veranstalter*in vorgeschlagenes Event auf der Plattform veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit einer finanziellen Unterstützung, zu der über die Plattform aufgerufen werden kann, werden vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der der Veranstalter*innen und/oder Empfänger*in oder Organisator*in des Aufrufs und Unterstützer*innen begründet.
Pflichten von 3pc bei der Bereitstellung der Plattform
3pc ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die 3pc Einfluss hat.
3pc ist es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von 3pc stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
Es besteht kein Anspruch der Veranstalter*innen auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform oder der Plattform insgesamt.
Allgemeine Pflichten der Veranstalter*innen
Die Veranstalter*innen muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, oder erhält die Veranstalter*innen Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten, irreführenden Veranstaltungsbewerbungen oder Betrugsversuchen auf der Plattform wird sie 3cp unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.
Eintragen von Events
Um als Veranstalter*in ein Event auf der Plattform einzustellen, sind die folgenden Angaben über das Eingabeformular an 3pc anzugeben:
Die Veranstalter*in ist allein für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Informationen und Angaben zu einer Veranstaltung verantwortlich. 3pc wird die Angaben nicht auf Plausibilität oder Rechtmäßigkeit prüfen.
Wenn in die Veranstaltungsbeschreibung ein Link zur finanziellen Unterstützung der Veranstaltung, des Künstlers oder einer Institution eingefügt werden soll, ist allein die Veranstalter*in für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere aus § 312j BGB verantwortlich. Die Veranstalterin verpflichtet sich gegenüber 3pc, dass die finanziellen Unterstützungen ausschließlich zu den angegebenen Zwecken genutzt werden.
3pc ist nicht verpflichtet, die von einer Veranstalter*in vorgeschlagenen Events oder Inhalte zu veröffentlichen. 3pc kann ohne Angabe von Gründen die Veröffentlichung von Events und einzelnen Inhalten (ganz oder teilweise) ablehnen, wieder entfernen oder editieren. Dies gilt auch und insbesondere, wenn in Zusammenhang mit einem Event oder einer Veranstalter*in Beschwerden von Teilnehmer*innen oder Dritten eingehen.
3pc steht es frei, die Inhalte an anderer Stelle innerhalb oder außerhalb der Plattform zu veröffentlichen, als dies von der Veranstalter*in vorgesehen war. 3pc kann die Veranstalter*in über eine Ablehnung oder anderweitige Veröffentlichung informieren, eine Pflicht dazu besteht nicht. Darüber hinaus ist 3pc jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
Wenn 3pc die Veranstaltung listet, erhält die Veranstalter*in einen Link, über den sie die Informationen über eine Veranstaltung auch noch später editieren oder entfernen kann.
Pflichten der Veranstalter*innen
Die Veranstalter*in verpflichtet sich, bei der Erstellung oder Editierung eines Events die Nutzungsbedingungen sowie geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen.
Die Veranstalter*in verpflichtet sich gegenüber der Betreiberin, dass jedwede Inhalte, die in auf der Plattform veröffentlicht werden, weder durch ihren Inhalt oder die Form gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Das Gleiche gilt für das Setzen von externen Links. Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die Rassismus Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum Hetzen gegen Personen oder Unternehmen persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten Pornografie anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen Umfragen oder Kettenbriefe darstellen, betreffen oder beinhalten oder die zur jeweiligen Veranstaltung keinen spezifischen inhaltlichen Bezug haben.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts wörtlich in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen. Fremdsprachige Zitate sind zusätzlich soweit auf Deutsch zu übersetzen, dass der Inhalt grob ersichtlich ist. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten des Portals ohne Einwilligung des Betreibers ist untersagt.
Soli-Tickets
Die Veranstalter*innen können sich dazu entscheiden, für ihre Veranstaltungen Soli-Tickets über tickets.de anzubieten. Teilnehmer*innen einer Veranstaltung können mit Hilfe eines Soli-Tickets die Veranstalter*innen finanziell unterstützen. Durch das Auslösen eines Soli-Tickets erhalten die Teilnehmer*innen keine Gegenleistung oder sonstige Vorteile.
Das Soli-Ticket kann bei der Erstellung einer Veranstaltung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes hinzugefügt werden. In diesem Fall werden wir weitere Informationen von dir im Formular abfragen.
Die Veranstalter*innen verpflichten sich, entsprechend Punkt: „Eintragen von Events“, zur Einhaltung jeglicher rechtlichen Anforderungen. Dies umfasst auch die korrekte steuerrechtliche Einordnung des Soli-Tickets.
Nutzungsrechte
Veranstalter*innen erklären, Inhaber der von ihnen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Werbung, und verlinkten Webseiten und der erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte einschließlich der Verwertungsrechte zu sein und hierüber verfügen zu dürfen.
Die Veranstalter*innen stellen 3pc Inhalte und Beschreibungen von Events (insbesondere Graphiken, Logos, Bilder, Kontaktdaten, sonstige Informationen) ein, damit Besucher der Plattform das Event auffinden und mit finanziellen Beträgen unterstützen können. Zu diesem Zweck räumen Veranstalter*innen 3pc ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten und Beschreibungen ein. 3pc ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Die Veranstalter*in verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.
Veranstalter*innen können 3pc darüber hinaus Video-Statements, Fotografien, Filmaufnahmen oder Interviews zur Verfügung stellen, um mehr Aufmerksamkeit für das Event und die Plattform zu erreichen. Zu diesem Zweck räumen Veranstalter*innen 3pc ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Beiträgen, auch zu Zwecken der Werbung online sowie in sozialen Netzwerken, ein. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Recht zur Bearbeitung, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere auch die öffentliche Zugänglichmachung in sozialen Netzwerken, Online-Magazinen, Newslettern, Videoimpressionen und Pressveröffentlichungen, ein.
Sämtliche Rechte an der Plattform liegen bei 3pc Veranstalter*innen ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten ohne Zustimmung der Rechteinhaber untersagt, die 3pc, andere Veranstalter*innen oder Dritte auf die Plattform eingestellt haben. Zulässig ist eine eingebettete Verlinkung auf die jeweilige Veranstaltung und auf Unterstützungsmöglichkeiten auf externen Seiten.
Freistellungsanspruch
Die Veranstalter*in stellt 3pc und seine Mitarbeiter*innen bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform vorgenommenen Handlungen, insbesondere dem Einstellen von Inhalten (z.B. Veranstaltungsbeschreibungen oder Werbung) von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichten sich Veranstalter*innen alle Kosten zu ersetzen, die 3pc durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Die Veranstalter*in stellt 3pc und seine Mitarbeiter*innen bzw. Beauftragten auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter und sonstigen Kosten frei, die 3pc dadurch entstehen, dass die Beschreibung der Events nicht korrekt oder aktuell ist.
Haftung
Unbeschränkte Haftung: 3pc haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 3pc nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
Haftungsbeschränkung: 3pc haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von 3pc.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Auf die Nutzungsvereinbarung zwischen 3pc und den Veranstalter*innen ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.
Sofern es sich bei der Veranstalter*in um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform.